Der Incremental-Capacity-Zyklus 2017–2019
Mit dem Inkrafttreten des NC CAM am 6. April 2017 begann erstmals das Verfahren für neu zu schaffende Kapazität. Bis zum 1. Juni 2017 (8-Wochen-Frist gemäß Art. 26 Ziffer 6 NC CAM) nahmen die Fernleitungsnetzbetreiber unverbindliche Nachfragen der Teilnehmer nach Zusatzkapazität an Marktgebiets- und Grenzübergangspunkten entgegen und bewerteten den Bedarf an Zusatzkapazitäten zu können.
Wichtige Fristen des Incremental-Capacity-Zyklus 2017-2019:
6. April 2017 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/459 (Netzkodex Kapazitätszuweisung) und Beginn des Verfahrens |
1. Juni 2017 | Fristende für unverbindliche Nachfragen durch Teilnehmer zur Berücksichtigung im laufenden Verfahren (8-Wochen-Frist gem. Art. 26. Ziffer 6 NC CAM) |
27. Juli 2017 | Veröffentlichung von Berichten zur Marktnachfrageanalyse auf Basis der rechtzeitig im laufenden Verfahren eingegangenen unverbindlichen Nachfragen (16-Wochen-Frist gem. Art. 26 Ziffer 3 NC CAM) |
19. Oktober 2017 | Veröffentlichung der Projektvorschläge |
19. Dezember 2017 | Fristende für die Konsultation der Projektvorschläge |
Q.1 2019 | Finalisierung der Projektvorschläge und Start der 6-monatigen Frist zur Genehmigung durch die BNetzA |
1. Mai 2019 | Veröffentlichung der Angebotslevel für die Jahresauktion auf den Primärkapazitätsplattformen |
1. Juli 2019 | Beginn der Jahresauktionen zur Versteigerung der neu zu schaffenden Kapazitäten mit ggf. anschließender Wirtschaftlichkeitsprüfung |